Das internationale Klimarecht hat sich seit dem Kyoto-Protokoll 1997 zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Das Pariser Abkommen von 2015 stellt einen Paradigmenwechsel dar: Statt verbindlicher Top-down-Verpflichtungen setzt es auf freiwillige, national bestimmte Beiträge (NDCs). Dieser Bottom-up-Ansatz ermöglicht universelle Beteiligung, leidet aber unter dem Problem fehlender Verbindlichkeit. Klimaklagen sind ein wachsendes Phänomen: In über 2000 Verfahren weltweit versuchen Bürger, Unternehmen und NGOs, Staaten und Konzerne zu stärkerem Klimaschutz zu zwingen. Das Bundesverfassungsgeri
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