Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt als eine der ausgereiftesten Verfassungen der Welt. Sein Herzstück bildet der Grundrechtskatalog in den Artikeln 1 bis 19, der durch die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 vor Verfassungsänderungen geschützt ist. Die Grundrechte entfalten eine doppelte Wirkung: Sie sind subjektive Abwehrrechte des Einzelnen gegen staatliche Eingriffe und zugleich objektive Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung durchdringen. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Rechtsprechung eine elaborierte Grundrechtsdogmatik entwickelt.
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